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Anmieten einzelner Hallen/Räume/Plätze, inkl. Gebührenordnung

Im Rahmen von freien Kapazitäten können Vereine, Verbände und sonstige Gruppen die Sportstätten der Universität mieten. Bitte informieren Sie sich zuerst über die Bedingungen, die folgend aufgelistet sind.


Sollten Sie eine Miet-/Nutzungsanfrage haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die folgenden Ansprechpartner:
Schwimmhalle: Schwimmmeister Herren Glück, Wolter oder Wolst
Sporthallen: Frau Renate Steinbeck
Sportplatz: Platzwart Herr Ziech

 

 

Im einzelnen sind für die Nutzung der Sportanlagen im Sportzentrum der Universität Kiel die folgend aufgelisteten Entgelte zu entrichte. Grundsätzlich sind zusätzlich Samstags ab 14:00 und Sonntags ab 13:00 zusätzlich die Kosten für das Personal in Höhe von max. 10,-/h vor Ort zu entrichten. Gegebenenfalls teilen sich mehrere zeitgleiche Nutzer diesen Betrag. Die genaue Höhe wird tagesaktuell mitgeteilt.

 

1. Schwimmhalle pro Stunde

Die ausgewiesenen Entgelte gelten für juristische Personen (z.B. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, ....).
Vereine und Firmen zahlen zusätzlich 7 % Umsatzsteuer auf das ausgewiesene Entgelt.

  1. 50 m Hallenlänge (12 Bahnen, pro Bahn 7,50 €) 90,00 €
  2. 25 m Hallenlänge (6 Bahnen, pro Bahn 7,50 €) 45,00 €
  3. Lehrschwimmbecken 20,00 €

 

2. übrige Sportstätten pro Stunde

Die ausgewiesenen Entgelte gelten für juristische Personen (z.B. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, ....).
Vereine und Firmen zahlen zusätzlich 19% Umsatzsteuer auf das ausgewiesene Entgelt.

  1. Sporthalle 30,00 €
  2. Spielhalle 15,00€
  3. Turnhalle 20,00 €
  4. Gymnastikhalle 16,00 €
  5. Fechthalle 8,00 €
  6. Entspannungshalle unten 8,00 €
  7. Entspannungsh. u. mit Indoor Cycling 16,50 €
  8. Entspannungshalle oben 10,00 €
  9. Stadion 60,00€
  10. Sportplatz 30,00 €
  11. Kletteranlage 15,00 €
  12. Fitnesszentrum / pro Person 3,00 €
  13. Aerobicraum FiZ 15,00 €

 

3. Besondere Entgeltregelungen

  1. Vereine und Verbände, die dem Landessportverband, sowie Jugendgruppen, die dem Landesjugendring angehören, zahlen für die Nutzung der Sportstätten mit Ausnahme der Schwimmhalle, des Fitnesszentrums, Aerobicraumes im FiZ und der Kletteranlage keine Nutzungsentgelte, sofern die Veranstalter keine Einnahmen aus der Veranstaltung erzielen.
  2. Kommerzielle Nutzer zahlen zu den unter Punkt 1 und 2 genannten Entgelten einen Aufschlag von 100%.
  3. Bei der Durchführung von Schwimmwettkämpfen ist generell die gesamte Schwimmhalle, d.h. die gesamte Wasserfläche anzumieten.
  4. Bei Nutzungen an Sonn- und Feiertagen sowie Samstags ab 14:00 Uhr wird ein 25%iger Aufschlag auf die unter Punkt 1 und 2 genannten Entgelte erhoben.
  5. Bei mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (sogenannten Großveranstaltungen) werden pauschal 130,00 € Zuschlag für Beaufsichtigungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten berechnet.
  6. Bei Turnieren, Wettkämpfen u.ä. Veranstaltungen können geänderte Entgelte festgesetzt werden.
  7. Bei Veranstaltungen, für die vom Nutzer der Sportanlagen Eintrittsgeld erhoben wird, sind 15% der erzielten Bruttoeinnahmen an das USZ abzuführen.
  8. Das Aufstellen von Verkaufs- und Werbeständen ist dem USZ anzuzeigen. Das USZ ist berechtigt, hierfür gesonderte Entgelte zu erheben.

 

 

Sollten Sie eine Miet-/Nutzungsanfrage haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die folgenden Ansprechpartner:

Schwimmhalle: Schwimmmeister, Herren Glück, Wolter, Wolst

Sporthallen: Frau Renate Steinbeck

Sportplatz: Platzwart, Herr Ziech